NABU für den Erhalt des Unteren Saaletals

Gerichtsverhandlung über Autobahn A 143 am 20.12.2006

Halle Am 20.12.2006 wird am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage des NABU-Landesverbandes Sachsen-Anhalt gegen die geplante Autobahn A 143 – Westumfahrung Halle verhandelt. Der NABU hatte im Juni 2005 gegen den Nordabschnitt der A 143 eine Klage wegen der Verletzung Europäischen Naturschutzrechts eingereicht. „Die geplante Autobahn A 143 würde im Unteren Saaletal bei Halle eine der letzten noch großflächig naturnahen und ungestörten Landschaften der mitteldeutschen Industrieregion zerschneiden und auf Dauer schwerwiegend schädigen“, erläutert Helene Helm, Landesvorsitzende des NABU Sachsen-Anhalt. „Der NABU hofft, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung für den Erhalt dieser Naturschätze von Europäischer Bedeutung treffen wird.“

Unter dem speziellen Schutz der Europäischen Union stehen im Unteren Saaletal insbesondere die Hallesche Porphyrkuppenlandschaft und die Muschelkalkhänge bei Lieskau. Ihr reiches Mosaik gefährdeter naturnaher Lebensräume und ihre vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt sind extrem empfindlich gegenüber der Landschaftszerschneidung sowie dem Lärm- und Schadstoffausstoß der geplanten Autobahn. Die Zerschneidung dieser Schutzgebiete von europäischem Rang (FFH-Gebiete) würde eklatant gegen die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) verstoßen und ist damit nach Ansicht des NABU rechtswidrig.

Für den Erhalt der Naturschätze im Unteren Saaletal setzen sich neben dem NABU seit vielen Jahren auch betroffene Anwohner der Trasse sowie zahlreiche namhafte Wissenschaftler und Künstler ein. Die Klage des NABU gegen die A 143 sieht sich daher auch in der Tradition dieses langjährigen Widerstands, insbesondere der denkwürdigen Petition „Wissenschaftler und Künstler für den Erhalt des Unteren Saaletals“, die sich ausdrücklich gegen den Bau der A 143 durch das Untere Saaletal ausspricht.

„Der NABU fordert daher den Verzicht auf den Nordabschnitt der A 143 und die Umsetzung naturverträglicher Alternativen,“ so Helm weiter. Das NABU-Alternativkonzept sieht eine zweckmäßige Aufteilung der prognostizierten Verkehre auf eine weiträumige Umfahrung (im Raum Eisleben/Hettstedt) für den Fernverkehr und auf eine stadtnahe Alternativtrasse für lokale und regionale Verkehrsströmen vor. „Eine wirksame Verkehrsentlastung der Stadt Halle kann auch ohne Zerstörung der Naturäume von Europäischer Bedeutung im Unteren Saaletal erreicht werden.“

Die Verhandlung ist öffentlich. Sie findet statt am Mittwoch, 20.12.2006, um 10 Uhr vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, Simsonplatz 1, Sitzungssaal V im 2. OG.

Hintergrund-Info zum Prozess (PDF, 155 KB)

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