Protest gegen die A 143

19 04 2011

MZ, 19.04.11

VON MICHAEL TEMPEL

Der Warschauer Pakt und das Wettrüsten sind längst Geschichte. Doch jetzt rüsten die Umweltschützer im Saalekreis – zumindest verbal – auf. Sie wollen die Tradition der Friedensbewegung und ihrer berühmten Ostermärsche wiederbeleben: Für Ostermontag haben Umwelt- und Bürgerverbände zu einem Ostermarsch aufgerufen. Ziel des Protests sind aber keine Waffenarsenale, sondern der geplante Weiterbau der Autobahn 143.

Damit steht der erste Ostermarsch in der Region überhaupt bevor. Zu den Organisatoren zählt der Regionalverband Halle-Saalekreis des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu). Doch werden mit dem Veranstaltungstitel und dem, wofür er eigentlich steht, nicht zu große Geschütze aufgefahren? Nabu-Mitglied Sebastian Voigt sieht das ganz anders: “Es geht schließlich um den Frieden zwischen Mensch und Natur.” Mit dem Ostermarsch protestiere man dagegen, dass die A 143 drei Naturschutzgebiete mit seltenen Pflanzen und Tieren tangiere und beeinträchtige.

Früher war es der ewige Streit zwischen Friedensaktivisten und Verfechtern der militärischen Abschreckung. Der Ostermarsch im Saalekreis dagegen ist die Fortsetzung eines seit Jahren andauernden Widerstands der Umweltschützer gegen die A 143. Die Trasse soll die Südharzautobahn 38 mit der A 14 verbinden. Sie ist Teil des Autobahnrings um den Raum Halle-Leipzig. Während die A 143 zwischen dem Autobahndreieck Halle-Süd und der B 80 bei Bennstedt längst fertig ist, hatte der Nabu für den 22 Kilometer langen Restabschnitt 2007 beim Bundesverwaltungsgericht einen Baustopp erwirkt.

Mit dem Ostermarsch geht der Kampf nun in die nächste Runde. Denn während das Bauministerium mit einer Baugenehmigung in diesem Jahr rechnet, wollen die Umweltschützer diese mit allen Mitteln verhindern. Doch trotz des großen Titels kann Voigt nicht einschätzen, mit wie vielen Teilnehmen beim Ostermarsch zu rechnen ist. “Wir haben bisher wenige Rückmeldungen.” Treffpunkt ist Ostermontag um 10.30 Uhr an der Fähre Brachwitz. Dann wandern die Autobahngegner nach Friedrichsschwerz. “Dort wollen wir an der geplanten Trasse Obstbäume als Zeichen gegen die Naturzerstörung pflanzen”, so Voigt. Weiter führt die Wanderung durch das Schutzgebiet “Porphyrlandschaft bei Gimritz” und nach Gimritz.

Das Schließen des Autobahnrings wird indes von vielen Einwohnern, Politikern und Wirtschaftsvertretern gefordert. Wann der 150 Millionen Euro teure Bau, zu dem eine moderne verglaste Saalebrücke bei Schiepzig gehört, fortgesetzt werden kann, ist unklar. Für die vom Bundesverwaltungsgericht geforderten Nachbesserungen am Projekt läuft das Genehmigungsverfahren. Die Umweltschützer bleiben aber kampfbereit: “Wir werden wahrscheinlich weiter klagen”, sagte Voigt.





Drei Klagen gegen A14-Nordverlängerung

2 06 2010

MZ 02.06.10

Gegen den ersten Bauabschnitt der A14-Nordverlängerung von Magdeburg in Richtung Schwerin sind beim Bundesverwaltungsgericht drei Klagen anhängig. Neben dem Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) hätten zwei Privatleute gegen die Autobahn geklagt, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf dpa- Anfrage in Leipzig nach Ablauf bestimmter Fristen. Einen Termin für die Verhandlung der Klagen gibt es noch nicht. Der BUND hatte seine Klage schon vor Wochen damit begründet, dass bei der Planung des Teilstücks nahe Wolmirstedt Naturschutzbelange nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Die zuständigen Behörden bestreiten das.

Die 154 Kilometer lange Autobahn soll 1,3 Milliarden Euro kosten, strukturschwache Regionen wie Altmark und Prignitz besser erschließen und nach bisherigen Planungen etwa 2020 fertig sein. Vor gut einem Jahr hatten Bundesregierung und die drei beteiligten Länder Sachsen- Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet.





Autobahn 14: BUND hält Verlängerung nach Norden für unnötig

9 05 2010

MZ 09.05.10

Der Bund für Umwelt und Naturschutz in Sachsen-Anhalt (BUND) sieht für die geplante Nordverlängerung der A 14 von Magdeburg in Richtung Schwerin keinen Bedarf. “Das prognostizierte Verkehrsaufkommen auf der Strecke liegt bei lediglich 16 000 Fahrzeugen pro Tag”, so Sprecherin Julia Wendenkampf, die sich auf Angaben im Bundesverkehrswegeplan berief. Das sei ein Richtwert für Bundesstraßen. Gegen den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt hat der BUND beim Bundesverwaltungsgericht Klage eingereicht (die MZ berichtete). Er kritisiert, dass der Naturschutz nicht genügend berücksichtigt worden sei. Die Umweltschützer halten den Ausbau von Bundesstraßen für ausreichend. Laut Gericht liegen zudem zwei Klagen von Privatpersonen vor.

Mehr Verkehr erwartet

Nach Angaben des Magdeburger Verkehrsministeriums werden 16 000 Fahrzeuge pro Tag prognostiziert, wenn am Straßennetz nichts geändert würde. Mit der Nordverlängerung der A 14 werde deutlich mehr Verkehr erwartet, so Sprecher Peter Mennicke. Dann werde je nach Abschnitt mit 24 000 bis 34 000 Fahrzeugen täglich gerechnet. “Autobahnquerschnitte kommen ab 20 000 Fahrzeugen zum Einsatz”, sagte er. Die 154 Kilometer lange und 1,3 Milliarden Euro teure Autobahn solle strukturschwache Gebiete besser erschließen. Ein Ausbau von Bundesstraßen sei geprüft worden. Eine solche Variante wäre jedoch 20 Kilometer länger und teurer.

41 Naturschutzgebiete

Der BUND kritisiert zudem, dass in “winzig kleinen Abschnitten” geplant wird und Fragen unter anderem des Naturschutzes nicht in der Gesamtheit betrachtet würden. Laut Wendenkampf tangiert die geplante Trasse 20 Naturschutzgebiete in Sachsen-Anhalt sowie 21 in Mecklenburg-Vorpommern.

Naturschutzfragen sind laut Ministerium sehr sorgfältig geprüft worden – auch vor dem Hintergrund des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht zur A 143, der Westumfahrung Halle. In einer Gesamtvorschau über den Trassenverlauf sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass der A 14-Verlängerung keine unüberwindlichen Hindernisse aus naturschutzfachlicher Sicht entgegenstehen





BUND klagt gegen A14-Nordverlängerung

4 05 2010

MZ 04.05.10

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den ersten Bauabschnitt der A14-Nordverlängerung von Magdeburg Richtung Schwerin eingereicht. Bei der Planung des Teilstücks nahe Wolmirstedt seien Naturschutzbelange nicht ausreichend berücksichtigt worden, sagte eine Sprecherin des BUND-Landesverbandes der «Magdeburger Volksstimme» (Dienstag). Der entsprechende Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt sei rechtswidrig.

Eine Gerichtssprecherin in Leipzig bestätigte auf dpa-Anfrage den Eingang der Klage des BUND sowie einer weiteren Klage einer Privatperson. Wann sich das Gericht damit beschäftigt, ist noch unklar. Die Kläger hätten noch bis 1. Juni Zeit, ihr Ansinnen zu begründen.

Die 154 Kilometer lange Autobahn soll 1,3 Milliarden Euro kosten, strukturschwache Regionen wie Altmark und Prignitz besser erschließen und nach bisherigen Planungen etwa 2020 fertig sein. Vor gut einem Jahr hatten der Bund und die drei beteiligten Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet.

Der BUND hatte angekündigt, gegen jeden Abschnitt der Autobahn klagen zu wollen. Er hält den Ausbau bestehender Bundesstraßen für ausreichend. Nach Angaben der Umweltschützer tangiert die geplante Trasse rund ein halbes Dutzend Naturschutzgebiete von europäischer Bedeutung sowie mehrere Vogelschutzgebiete. Sie gefährde auch seltene Fledermausarten.

Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Karl-Heinz Daehre (CDU) verwies in der Vergangenheit wiederholt darauf, dass Umweltprüfungen bei der A14-Planung noch mehr Raum einnähmen als bei früheren Projekten. Er hofft, dass sich das Gericht schnell mit den Klagen beschäftigt und das Bauvorhaben nicht zu stark verzögert wird.





A143: AHA fordert Verzicht

16 01 2010

Geld besser in Nahverkehr anlegen

Halleforum 16.1.2010

Braucht man eine weitere Autobahn um Halle – die Meinungen dazu gehen auseinander. Im Frühjahr 2011 soll Baustart sein, rechnet Verkehrsminister Daehre. Die Kosten: 150 Millionen Euro, 70 Mio mehr als eigentlich geplant.

Der Naturschutzbund NABU hat bereits eine neue Klage gegen die Trassenführung angekündigt. Und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) bezeichnet das Bauvorhaben und die einhergehenden Planungen als „riesige ökologische, landschaftliche und siedlungspolitische, aber auch rechtliche Mogelpackung.“ Auch wenn unter anderem Grünbrücken eingeplant und Wälle verändert wurden – nach Ansicht des AHA unterlaufen die vorgelegten Planungen eindeutig den vom Naturschutzbund beim Bundesverwaltungsgericht erstrittenen vorläufigen Baustopp.

Der AHA hebt noch einmal hervor, dass sich im 2 km Umkreis unter anderem zwei Landschaftsschutzgebiete, fünf Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und vier geschützte Landschaftsbestandteile befinden. Hinzu kämen zwei Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, ein flächenhaftes Naturdenkmal, zwei Geschützte Landschaftsbestandteile und zwei Landschaftsschutzgebiete, die durch die Trassenführung der Autobahn durchschnitten würden.

Man fordere erneut „mit aller Deutlichkeit und Dringlichkeit dieses kostenintensive, landschafts-, natur- und siedlungsfeindliche BAB 143-Projekt endgültig zu den Akten zu legen“, so AHA-Sprecher Andreas Liste. Es gebe genügend verkehrliche Alternativen. Das gesparte Geld könne man besser für den Erhalt des Schienennetzes der Bahn und den Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs nutzen.





Die A 143 bei Halle wird teurer

16 01 2010

Ortsumgehungen im Plan
Verkehrsminister Daehre sieht keine Abstriche bei den Straßenbauvorhaben – Die A 143 bei Halle wird teurer

MZ 16.1.2010

Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Karl-Heinz Daehre (CDU) hat Medienberichten widersprochen, wonach in den nächsten Jahren für den Bau von Ortsumgehungen im Land weniger Geld zur Verfügung steht. “Wir erhalten für die Jahre 2003 bis 2015 rund drei Milliarden Euro vom Bund, dabei bleibt es auch”, so Daehre zur MZ. Von diesem Betrag seien 1,7 Milliarden verbaut worden, die übrigen 1,3 Milliarden folgen in den nächsten Jahren. “Mit diesem Geld ist gesichert, dass wir alle Ortsumgehungen wie geplant bauen können.”

Vordringlichstes Vorhaben im Süden Sachsen-Anhalts sei der Bau der Ortsumgehung Bad Kösen / Naumburg. “Das hat für uns oberste Priorität, weil wir damit auch den Heilbad-Status von Bad Kösen sichern”, sagte Daehre. Weiter geplant seien die Ortsumfahrung Dessau im Zuge der Anbindung der B 6n an die A 9, die Nordumfahrung von Wittenberg sowie die Ortsumfahrungen Quedlinburg, Harsleben und Schneidlingen im Zuge der B 6n. Bereits im Bau befindet sich die Ortsumgehung Weißenfels. Zusätzlich ist laut Daehre der Bau der Ortsumgehungen Bernburg und Köthen im Zuge der B 6n-Verlängerung zur A 9 vorgesehen. Diese würden aber aus Konjunkturpaket-Mitteln und zusätzlichen Mauteinnahmen finanziert, so Daehre.

Die B 6n soll laut Verkehrsminister Ende 2011 an die A 14 angebunden werden, der Anschluss an die A 9 sei für 2013 realistisch. “Vorausgesetzt, es gibt keine Klagen”, sagte Daehre. Diese haben inzwischen den Bau der A 143 (Westumfahrung Halle) um drei Jahre verzögert. Daehre rechnet damit, dass im Frühjahr 2011 der Planfeststellungsbeschluss vorliegt und dann mit dem Bau begonnen werden kann. Man habe inzwischen alles, was möglich ist, für den Naturschutz unternommen. “Mehr ist nur möglich, wenn man die Strecke komplett untertunnelt”, so Daehre. Er appellierte an die Umweltschutzverbände, die die erste Trassenplanung gerichtlich zu Fall brachten, “jetzt auch mal an die Menschen und den Wissenschaftsstandort Halle zu denken”. Der Naturschutzbund hat eine erneute Klage gegen die Trassenführung angekündigt. Die A 143 soll 150 Millionen Euro kosten – 70 Millionen mehr als geplant





Klage gegen Weiterbau der A 143 geplant

29 12 2009

Der Verband Nabu sieht auch in den neuen Plänen für die A 143 schwere Verstöße.

MZ 29.12.2009

Autor Jan Möbius

Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) droht erneut mit einer Klage gegen den Weiterbau der neuen Autobahn 143.

Die Überarbeitung der Planungsunterlagen habe zu keinen nennenswerten Ergebnissen geführt, sagte Sebastian Voigt vom Nabu-Regionalverband Halle-Saalkreis. “Zu massiven Naturschäden würde die geplante Trasse vor allem in den durch EU-Recht geschützten Gebieten führen. Dazu zählen die Porphyrkuppenlandschaft bei Gimritz sowie die Muschelkalkhänge bei Lieskau.” Weil der Nabu weiter schwere Verstöße gegen das europäische Naturschutzrecht sehe, kündigte Voigt massiven Widerstand gegen die Pläne an. “Wenn nötig auch mit einem neuen Gerichtsverfahren”, sagte er.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte den Weiterbau der A 143 zwischen der B 80 bei Bennstedt und der A 14 im Nordwesten Halles im Januar 2007 gestoppt. Daraufhin mussten alle Unterlagen überarbeitet werden. Der Abschnitt soll den Autobahnring um den Großraum Halle/Leipzig komplettieren (siehe Karte).

“Es bringt nichts, an Details zu feilen. Das Grundproblem ist und bleibt die Trassenführung”, so Voigt. Für ihn und seine Mitstreiter sei die beste Lösung, die Autobahn überhaupt nicht zu bauen. “Dafür sollte Augenmerk auf die bereits bestehenden Bundesstraßen gelegt werden”, sagte er.

Gerade die Ergebnisse der Verkehrszählung in Halle hätten gezeigt, dass die Erweiterung der A 143 für die Großstadt keine Entlastung bringen würde. “Deshalb ist es sinnvoller und ausreichend, die Bundesstraßen auszubauen”, so Voigt. Der Nabu habe beim Landesverwaltungsamt (LVwA) eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. “Wir warten jetzt auf den Bescheid von der Behörde und werden dann weitere Schritte besprechen”, kündigte der Umweltschützer an.

Neben dem Nabu hätten sich aber auch zahlreiche Anwohner der betroffenen Gebiete zu Wort gemeldet, sagte die Sprecherin des Landesverwaltungsamtes, Denise Vopel. “Insgesamt sind hier bislang 142 Einwendungen eingegangen.” Sie beschäftigen sich überwiegend mit dem Thema Immissionsschutz und Lärmvorsorge sowie mit dem Schutz der Landschaft.





Zum Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts zum geplanten Vorhaben Autobahn A 143 / Westumfahrung Halle durch den Naturpark „Unteres Saaletal“

22 01 2007

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 2007 zur Klage des Naturschutzbundes gegen den Bau der A 143 stellt eine ernsthafte Veranlassung dar, um über die Problematik dieses Verkehrsprojektes grundlegend neu nachzudenken. Dies sollte unbedingt unter den Gesichtspunkten nachhaltiger Entwicklung geschehen, was bisher vollkommen vernachlässigt wurde.
Die Kriterien nachhaltige Entwicklung sind nunmehr in vielfacher Weise anerkannt und gesetzlich festgelegt und müssen daher berücksichtigt werden, insbesondere bei Projekten dieser Art. Die grundsätzliche Anerkennung der Ziele nachhaltiger Entwicklung durch die Bundesrepublik erfolgte mit der Verabschiedung der Deklaration zu Umwelt und Entwicklung und der Agenda 21 auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro. Seit dem gleichen Jahr steht im Artikel 2 der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt der Satz: „Das Land Sachsen-Anhalt ist ein demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat.“ und im Artikel 35 wird der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatsziel festgelegt. Auf Bundesebene ist der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen seit 1994 im Grundgesetz festgelegt (Umweltstaatsziel Artikel 20a). Das Land Sachsen-Anhalt, wie auch die Stadt Halle, bekennen sich ebenfalls ausdrücklich zu den Zielen nachhaltiger Entwicklung und der Agenda 21. Für die Raumplanung ist das Prinzip der Nachhaltigkeit mit dem novellierten Raumordnungsgesetz seit 1998 vorgeschrieben. Auch im Europarecht ist der Grundsatz nachhaltiger Entwicklung verbindlich vorgeschrieben und dies insbesondere auch querschnittsmäßig, d.h. dass die gesamte Politik sich daran zu orientieren hat. Dazu kommt im hier vorliegenden Fall, dass seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2002 die Prinzipien der Nachhaltigkeit ausdrücklich auf die Naturparke anzuwenden sind. Aus all dem ergibt sich, in vielfach begründeter und gesetzlich vorgeschriebener Form, die Notwendigkeit, die Grundsätze der Nachhaltigkeit in dieser Sache anzuwenden.
In der Perspektive nachhaltiger Entwicklung sind insbesondere die langfristigen Konsequenzen, die dieses Projekt hervorrufen würde, einzubeziehen. Dabei ergeben sich einige neue Aspekte die in der Planung bisher überhaupt keine Rolle gespielt haben.
Zunächst ist festzustellen, dass insgesamt eine starke Fixierung auf das Auto als Verkehrsmittel zu bestehen scheint. Andere Optionen scheinen dagegen gar nicht mehr denkbar zu sein.
Ein wichtiger Faktor in Bezug auf das Ziel nachhaltiger Entwicklung ist die Frage der langfristigen Verfügbarkeit von energetischen und materiellen Ressourcen, wodurch einer weiteren Zunahme des Autoverkehrs höchstwahrscheinlich Grenzen gesetzt sind. Kann dieser tatsächlich weiterhin zunehmen, wenn Erdöl und Erdgas immer knapper werden und eine echte Alternative bisher nicht in Sicht ist?
Von Bedeutung ist ebenso die Problematik des drohenden Klimawandels, bzw. der globalen Erwärmung, die von dem Aufbrauchen der fossilen Energieträger zu erwarten ist. Eine drastische Reduzierung des CO2-Ausstoßes wird immer dringlicher. Ein weiterer Ausbau des Autoverkehrs ist hierfür kontraproduktiv.
Ein weiterer Aspekt, der in der Thematik zu berücksichtigen wäre, ist die Demographie. Die Bevölkerung schrumpft nachweisbar, vor allem in Ostdeutschland, besonders in Sachsen-Anhalt und insbesondere in Halle. Die Bevölkerung Halles hat sich seit der politischen Wende kontinuierlich verringert und dies wird sich aktuellen Prognosen zufolge auch weiterhin fortsetzen. Auch darauf muss man sich einstellen. Nicht ohne Grund wird über das Phänomen schrumpfender Städte diskutiert, und dies nicht nur in Ostdeutschland, sondern beispielsweise auch in Russland und den USA. Wachstumsträume sind auch daher unrealistisch und werden sich nicht verwirklichen. Das Programm Stadtumbau Ost versucht dies unter anderem zu berücksichtigen und umzusetzen. Es gibt auf Dauer einige begrenzende Faktoren für das Wachstum, u.a. eben ökologische und demographische. Damit werden wir lernen müssen zu leben, denn das ist die Wirklichkeit.
Ein zusätzlicher Faktor der hier von Bedeutung ist, ist die zunehmende Überalterung der Bevölkerung, von der aktuelle Prognosen ebenfalls ausgehen. In dieser Hinsicht werden ebenso andere Bedingungen als bisher wichtig.
Immer kommt auch die ökonomische Argumentation ins Spiel. Es wird von wirtschaftlicher Entwicklung und Wachstum gesprochen. Diese Vorstellungen sind, meiner Ansicht nach, relativ illusionär. Aussagen in Bezug auf einen angeblichen wirtschaftlichen Effekt der Autobahn sind äußerst zweifelhaft. Es ist vielfach erwiesen, dass Autobahnen keinen oder nur geringe Effekte für wirtschaftliche Ansiedlung ausmachen. Es stehen zahlreiche Gewerbegebiete an Autobahnen leer. Solche Argumentationen sind von äußerst kurzfristigem Denken geprägt. Der Verkehr ist nicht der alleinige Standortfaktor, wenn man schon auf diese Weise denken möchte. Wobei die notwendige Verkehrsanbindung in Halle schon längst besteht. Da spielen noch einige andere Standortfaktoren eine Rolle, u. a. historische, politische, wirtschaftsstrukturelle und nicht zuletzt weltwirtschaftliche Faktoren. Diese sprechen derzeit nicht alle unbedingt für Halle, sonst wären hier längst viel mehr wirtschaftliche Ansiedlungen erfolgt. Wir leben ja immerhin schon seit 17 Jahren unter kapitalistischen Konkurrenzbedingungen.
Ein Grund für diese Situation besteht darin, dass wir heute nicht mehr im Zeitraum der Industrialisierung leben, sondern zumindest in Ostdeutschland weitgehend in einer postindustriellen Zeit. Dies bedeutet, dass eine Verschiebung von Beschäftigung und Wertschöpfung in Richtung des Dienstleistungssektors stattgefunden hat, womit ein massiver Verlust an Industriearbeitsplätzen verbunden war. Die Wiederansiedlung größerer Industriebetriebe ist auch demnächst eher weniger zu erwarten, wofür es insbesondere weltwirtschaftliche Gründe gibt. Im globalen Standortwettbewerb wäre die A 143 hierbei, neben den anderen, bestimmenden Bedingungen, sicherlich ein wenig ausschlaggebender Faktor.
Die Stadt Halle sollte dabei eher auf andere Faktoren setzen, was die Stadtverwaltung ja zurecht auch so sieht, und sich auf Bereiche wie Kultur und Wissenschaft und damit zusammenhängende Entwicklungen konzentrieren. Der unzerschnittene Naturpark “Unteres Saaletal” mit seiner, in der Umgebung von Halle einzigartigen, Landschaft und seiner kulturhistorischen Bedeutung ist hierbei ein großes Potential, dessen man sich mit dem Bau der A 143 zu einem großen Teil beraubt hätte. Damit wäre die Zukunft im wahrsten Sinne des Wortes verbaut worden. Möglicherweise wären Jahrtausende alte Denkmäler und einzigartige Naturgebiete geopfert worden, um eine Autobahn zu bauen, die sich in 50 oder 100 Jahren als Investruine herausstellt. Mit der Gerichtsentscheidung wurde ein Schaden für die Region verhindert, den sich viele scheinbar kaum vorstellen können.
Ein außergewöhnliches landschaftliches und kulturhistorisches Potential wurde damit vor der Zerstörung bewahrt. Dies stellt einen bleibenden Wert für die Zukunft dar, der größer ist als der aller Autobahnschleifen. Als ein sogenannter weicher Standortfaktor, um in der Sprache der Standortfaktoren zu sprechen, stellt eine solche Landschaft nämlich einen Wert dar, der wenn er einmal zerstört wurde, nicht wieder hergestellt werden kann. Der Wert solcher Faktoren wird in Zukunft sicherlich sehr stark an Bedeutung zunehmen, wohingegen der Wert von Autobahnen tendenziell eher abnehmen wird.
Dies ist gerade vor dem Hintergrund der permanent schrumpfenden Bevölkerung, dem Zunehmen älterer Generationen und der weiteren Transformation zur postindustriellen Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft von besonderer Relevanz, denn gerade diese Prozesse führen zum stärker werdenden Gewicht der weichen Standortfaktoren.
Als schwierig ist die Position derjenigen zu betrachten, die eine zügige Ergänzung der Planungen fordern und meinen, damit stünde einem Weiterbau nichts mehr im Wege. Das Problem ist etwas komplexer und nicht durch einige zusätzliche Planungen zu erledigen. Das europäische Naturschutzrecht sieht für FFH-Gebiete äußerst strenge Ausnahmeregelungen für den Fall vor, dass Vorhaben diese Gebiete zerstören oder beeinträchtigen. Diese Ausnahmeregelungen gelten nur für Vorhaben von weitreichender überregionaler, gesamtstaatlicher und europäischer Bedeutung als Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes und dies nur insofern keine Alternativen vorhanden sind. Beide Bedingungen treffen auf die geplante A 143 nicht zu, so dass eine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten durch diese praktisch unzulässig ist. Dies bedeutet, dass die Autobahn nicht im Bereich von FFH-Gebieten geplant werden kann, was einen Verlauf in der bisherigen Trasse unmöglich macht. Aussicht auf Erfolg hätte also nur eine Trasse, die außerhalb von FFH-Gebieten verläuft. Es ist also eine vollkommen neue und alternative Planung notwendig und nicht lediglich nur Ergänzungen zur bisherigen Planung.
Der Nabu hat ein Konzept für die bestehenden Alternativlösungen für den gegenwärtigen Autoverkehr vorgelegt, welches eine Trennung des Fernverkehrs sowie des lokalen Verkehrs beinhaltet. Der Fernverkehr in der Relation A 38/A 14 kann über eine Verbindung zwischen diesen Autobahnen im Bereich Eisleben/Hettstedt geführt werden. Der lokale Verkehr im Raum Halle kann von einer Süd-Ost-Tangente, die in Bündelung mit der vorhandenen Bahntrasse verläuft und im Flächennutzungsplan der Stadt Halle vorgesehen ist, und nötigenfalls von einer nördlichen Umgehungsstraße und einer nördlichen Saalequerung im Bereich des Hafens Trotha, welche ebenfalls im Flächennutzungsplan enthalten sind, aufgenommen werden.
Darüber hinaus ist es heute an der Zeit sich Alternativen zum Ausbau des Straßenverkehrs zu überlegen und nicht neue Autobahnen zu bauen, angesichts der globalen Herausforderungen vor denen wir stehen. Autobahnbau ist in dieser Hinsicht anachronistisch, ebenso wie die starsinnige Verfolgung von Plänen die 16 Jahre alt sind. In diesem Zeitraum haben sich, wie beschrieben, einige Entwicklungen herausgestellt, die damals vielleicht noch nicht absehbar waren, heute aber unbedingt zu berücksichtigen sind.
Schwierigkeiten in dem Zusammenhang sehe ich auch darin, wie die Preise des Bahnverkehrs gegenwärtig gestaltet werden. Es trägt nicht gerade dazu bei, umweltfreundliche Fortbewegung zu fördern, wenn die Endverbraucherpreise der Bahn weit über denen des Autoverkehrs liegen, insbesondere für Familien. Ich sehe dies aber nicht als Anlass an, Autobahnen zu bauen, sondern etwas an der Bahnpolitik zu ändern.

Julian Kuppe, 22. Januar 2007

(integral development)





Baustopp für Autobahn durch das Untere Saaletal

17 01 2007

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat den geplanten Bau der Autobahn A 143 – Westumfahrung Halle vorläufig gestoppt. In seinem Urteil vom 17.1.2007 über eine Klage des NABU Sachsen-Anhalt gegen die Planung zur A 143 ordnet das BVerwG eine erneute grundlegende Überprüfung der Autobahnplanung auf seine Verträglichkeit mit europäischem Naturschutzrecht an.

Die Klage des NABU Sachsen-Anhalt richtet sich gegen die Zerschneidung der Naturräume von Europäischer Bedeutung im Unteren Saaletal durch den geplanten Nordabschnitt der A 143. Von dem Autobahnbau massiv betroffen wären insbesondere die Hallesche Porphyrkuppenlandschaft und die Muschelkalkhänge bei Lieskau, die unter dem besonderen Schutz der Europäischen Union stehen. Die Zerschneidung dieser Schutzgebiete von europäischem Rang (FFH-Gebiete) würde eklatant gegen die FFH-Richtlinie der EU verstoßen und ist damit nach Ansicht des NABU rechtswidrig.

Mit seinem Urteil ist nun das BVerwG der Kritik des NABU an der Autobahnplanung in weiten Teilen gefolgt. Die höchsten Verwaltungsrichter des Landes stellten fest, dass die Planung der A 143 an vielen Stellen den strengen Anforderungen des Europäischen Naturschutzrechts nicht entspricht. Der von der FFH-Richtlinie geforderte Nachweis über eine Verträglichkeit der Autobahn mit den empfindlichen Europäischen Schutzgebieten konnte von den Autobahnplanern nicht erbracht werden. Auch die angenommene künftige Verkehrserwartung für die A 143 konnte durch die Planung nicht plausibel belegt werden.

Durch den Richterspruch wird nun eine erneute umfassende Überprüfung der Autobahnplanung angeordnet. Umfangreiche Nachuntersuchungen über die Beeinträchtigung der beiden betroffenen FFH-Gebiete durch die Autobahn und über die Gefährdung seltener Tier- und Pflanzenarten wurden richterlich angeordnet. Danach ist ein neues Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Naturschutzverbände erforderlich. Sollte das Landesverwaltungsamt dann erneut einen Planfeststellungsbeschluss erlassen, steht den Naturschutzverbänden wiederum der Klageweg vor dem BVerwG offen.

Die nun anstehende Überprüfung der A 143 sieht der NABU vor allem als Chance für naturverträglichere Alternativen. “Das Urteil des BVerwG macht die außerordentlich strengen Anforderungen des Europäischen Naturschutzrechts an die Verkehrsplanung deutlich”, so Helene Helm, Landesvorsitzende des NABU. “Um diesen Anforderungen gerecht werden, muss die Planung künftig die Zerschneidung der Europäischen Schutzgebiete im Unteren Saaletal vermeiden”, fordert Helm. “Ansonsten wird die Planung erneut keine Chance auf Genehmigung haben.” Das NABU-Alternativkonzept sieht eine zweckmäßige Aufteilung der prognostizierten Verkehre auf eine weiträumige Umfahrung (im Raum Eisleben/Hettstedt) für den Fernverkehr und auf eine stadtnahe Alternativtrasse für lokale und regionale Verkehrsströme vor. So kann eine wirksame Verkehrsentlastung der Stadt Halle auch ohne Zerstörung Europäischer Schutzgebiete erreicht werden.

NABU-Pressemitteilung zum Baustopp

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.1.2007.

(nabu halle)





NABU für den Erhalt des Unteren Saaletals

14 12 2006

Gerichtsverhandlung über Autobahn A 143 am 20.12.2006

Halle Am 20.12.2006 wird am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage des NABU-Landesverbandes Sachsen-Anhalt gegen die geplante Autobahn A 143 – Westumfahrung Halle verhandelt. Der NABU hatte im Juni 2005 gegen den Nordabschnitt der A 143 eine Klage wegen der Verletzung Europäischen Naturschutzrechts eingereicht. „Die geplante Autobahn A 143 würde im Unteren Saaletal bei Halle eine der letzten noch großflächig naturnahen und ungestörten Landschaften der mitteldeutschen Industrieregion zerschneiden und auf Dauer schwerwiegend schädigen“, erläutert Helene Helm, Landesvorsitzende des NABU Sachsen-Anhalt. „Der NABU hofft, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung für den Erhalt dieser Naturschätze von Europäischer Bedeutung treffen wird.“

Unter dem speziellen Schutz der Europäischen Union stehen im Unteren Saaletal insbesondere die Hallesche Porphyrkuppenlandschaft und die Muschelkalkhänge bei Lieskau. Ihr reiches Mosaik gefährdeter naturnaher Lebensräume und ihre vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt sind extrem empfindlich gegenüber der Landschaftszerschneidung sowie dem Lärm- und Schadstoffausstoß der geplanten Autobahn. Die Zerschneidung dieser Schutzgebiete von europäischem Rang (FFH-Gebiete) würde eklatant gegen die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) verstoßen und ist damit nach Ansicht des NABU rechtswidrig.

Für den Erhalt der Naturschätze im Unteren Saaletal setzen sich neben dem NABU seit vielen Jahren auch betroffene Anwohner der Trasse sowie zahlreiche namhafte Wissenschaftler und Künstler ein. Die Klage des NABU gegen die A 143 sieht sich daher auch in der Tradition dieses langjährigen Widerstands, insbesondere der denkwürdigen Petition „Wissenschaftler und Künstler für den Erhalt des Unteren Saaletals“, die sich ausdrücklich gegen den Bau der A 143 durch das Untere Saaletal ausspricht.

„Der NABU fordert daher den Verzicht auf den Nordabschnitt der A 143 und die Umsetzung naturverträglicher Alternativen,“ so Helm weiter. Das NABU-Alternativkonzept sieht eine zweckmäßige Aufteilung der prognostizierten Verkehre auf eine weiträumige Umfahrung (im Raum Eisleben/Hettstedt) für den Fernverkehr und auf eine stadtnahe Alternativtrasse für lokale und regionale Verkehrsströmen vor. „Eine wirksame Verkehrsentlastung der Stadt Halle kann auch ohne Zerstörung der Naturäume von Europäischer Bedeutung im Unteren Saaletal erreicht werden.“

Die Verhandlung ist öffentlich. Sie findet statt am Mittwoch, 20.12.2006, um 10 Uhr vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, Simsonplatz 1, Sitzungssaal V im 2. OG.

Hintergrund-Info zum Prozess (PDF, 155 KB)








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